Ein Wasserrohrbruch ist meist das Resultat eines schon lange und schleichenden Prozesses, der oftmals völlig unbemerkt stattfindet. Die Ursache können durch die Folgen von Frostschäden, starker Korrosion, Materialermüdung oder durch Baumaßnahmen(beispielsweise beim Bohren) hervorgerufen worden sein. Aber gerade wenn der Schadensfall, im Gegensatz zum letzten genannten Punkt, nicht so offensichtlich ist, wird die Suche nach der eigentlichen Ursache besonders schwierig. Um größere Schäden an der Bausubstanz zu verhindern oder sie zumindest so klein wie möglich zu halten, sollte umgehend eine Sanitärfirma hinzugezogen werden. Denn nur der Fachmann besitzt die entsprechende Ausrüstung und Erfahrung, um einen Rohrbruch gezielt und schnell zu finden. Auch ist nur er in der Lage zu beurteilen, ob die Abdichtung der Leckage hier völlig ausreicht oder ob gar eine komplette Rohrsanierung erforderlich ist.
Da die meisten Wasserrohrbrüche entstehen besonders während der frostintensiven Winterperiode. Ursächlich verantwortlich sind hierfür eingefrorene Wasserleitungen. Die ersten Anzeichen die darauf hinweisen können, sind ein zu geringer Wasserdruck und kalte Heizungen. Sobald eine eingeschränkte Funktionalität von Wasserhahn und Heizung festgestellt wird, sollte umgehend gehandelt werden.
Die erste Maßnahme, die bei einem Wasserrohrbruch zu treffen ist, ist die sofortige Unterbrechung der Wasserzufuhr. Dafür muss der Haupthahn, der sich in der Regel neben der Wasseruhr befindet, zu gedreht werden. Bei Leckagen, die sich in unmittelbarer Nähe von Elektroinstallationen wie Abdeckdosen, Steckdosen oder Lichtschaltern befinden, ist eine „sofortige“ Unterbrechung der Stromzufuhr ebenfalls notwendig. Ansonsten besteht eine akute Lebensgefahr durch Stromschlag! Als nächstes sollte die Leckage provisorisch abgedichtet werden, um weitere Schäden in der Wohnung und ihrer Einrichtung zu verhindern.
Sofern Sie nicht der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind, sollte unverzüglich der Hauseigentümer oder die entsprechende Verwaltung in Kenntnis gesetzt werden. Sollten Sie keinen Ansprechpartner in der Kürze der Zeit dort antreffen, so sind Sie berechtigt, einen entsprechenden qualifizierten Sanitärbetrieb mit der Behebung des Schadens zu beauftragen.